Behandlung in Dämmerschlaf und Narkose

Manche Eingriffe können auf Grund ihres Umfangs nicht in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, manchmal ist es aber auch einfach so, dass ein Patient nichts von der Operation mitbekommen möchte, oder schlichtweg zu viel Angst hat.Für all diese Patienten bieten wir die Möglichkeit einer Sedierung oder Narkose an.

Kosten

Seit einigen Jahren dürfen Narkosen für zahnchirurgische Eingriffe nur noch dann als Kassenleistung von uns veranlasst werden, wenn der Eingriff in örtlicher Betäubung ‚nicht möglich ist’. Das bedeutet, dass eine Narkose als Kassenleistung nur noch bei sehr schwierigen Eingriffen, bei Kindern, geistig behinderten Patienten etc. möglich ist. Ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt, prüfen wir gerne.
In allen anderen Fällen muss der Patient die Kosten für die Narkose selbst tragen, die Höhe richtet sich nach der Narkosedauer, wir klären dies gerne mit Ihnen im Rahmen des Beratungsgespräches.

Eine Sedierung darf prinzipiell überhaupt nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Da wir diese aber i.d.R. selbst durchführen können ist sie in diesen Fällen wesentlich günstiger als eine Vollnarkose durch einen Anästhesisten. Bitte sprechen Sie uns an.

Verfahren

Bei einer Sedierung wird dem Patienten noch vor der örtlichen Betäubung ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht, so dass er einschläft, von der nachfolgenden Behandlung nichts mitbekommt und sich hinterher auch an nichts erinnert, ähnlich wie z.B. bei einer Magen-, oder Darmspiegelung. Hierbei atmet der Patient selbständig weiter, Schutzreflexe (z.B. Hustenreflex) sind weitgehend erhalten.

Bei einer Narkose atmet der Patient über weite Strecken nicht mehr selbstständig, er wird von der Narkoseärztin beatmet (wie man es aus Filmen kennt) zu diesem Zweck wird ein sog. Tubus in die Luftröhre eingeführt (selbstverständlich erst, wenn der Patient schon eingeschlafen ist und nichts mehr wahrnimmt).

Welches Verfahren zur Anwendung kommt, wird nach Umfang und Schwere des Eingriffs, sowie Gesundheitszustand des Patienten entschieden

Da wir als Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen sowohl Zahnärzte wie aber auch vor allem Ärzte (zum Berufsbild) sind, können wir die Sedierung bei gesunden Erwachsenen selbstständig durchführen.

Als Praxisklinik verfügen wir zudem über die erforderliche Ausstattung, um diese Patienten zu überwachen. Bevor eine Sedierung oder Narkose durchgeführt werden kann, muss selbstverständlich Ihr Gesundheitszustand von uns überprüft werden und ein ausführliches Gespräch stattfinden.

So erreichen Sie uns

02241 999 5261

praxis@mkg-troisdorf.de

Anfahrt

Praxisklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Bahnstrasse 140 /53842 Troisdorf

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 8:00 bis 18:00 Uhr